Geschichte
Die Wurzeln der Gerichtsbarkeit reichen in Landau zurück bis in die Zeit der Stadtgründung im 13. Jahrhundert. Mit der Verleihung der Stadtrechte im Jahre 1274 durch Rudolph von Habsburg wurden die ersten Stadtgerichte gebildet.
In der Folgezeit unterlag das Gerichtswesen in Anlehnung an die wechselvolle politische Entwicklung stetem Wandel. Unter den historischen Ereignissen, die sowohl auf die Politik wie auch auf die Justiz großen Einfluss ausgeübt haben, nimmt die französische Revolution im Jahre 1789 eine Sonderstellung ein. Wie keine andere epochale Veränderung hat sie die Verfassungs- und Rechtsordnung der Völker beeinflusst. Am 16. / 24. August 1790 verabschiedete die französische Nationalversammlung auf den Fundamenten der Forderungen und Prinzipien der großen französischen Denker und Dichter wie Montesquieu und Voltaire ein neues Gerichtsorganisationsgesetz. Dessen Grundpfeiler haben sich als außerordentlich tragfähig erwiesen und auch die spätere Gesetzgebung bis in die heutige Zeit hinein geprägt:
- Mündlichkeit und
- Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens,
- Schutz der Recht sprechenden Gewalt vor Einflussnahme durch Legislative und Exekutive (Gewaltenteilungsprinzip nach Montesquieu),
- Abschaffung der Käuflichkeit des Richteramtes,
- Schaffung der sachlichen Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter,
- Beteiligung der Bürger an der Rechtsprechung.
Gemäß den Vorgaben des neuen Gesetzes war für die ordentliche Gerichtsbarkeit als Eingangsgericht das Friedensgericht vorgesehen. Großes Ziel war die Schaffung und Gewährleistung von Freiheit und Gleichheit für alle Menschen. Im Frühjahr 1791 fanden in ganz Frankreich die ersten Wahlen der Friedensrichter „juge de paix“ durch die aktiv wahlberechtigten Bürger statt. Dies galt auch für die Stadt Landau, die seit dem Friedensschluss von Rastatt und Baden nach dem spanischen Erbfolgekrieg im Jahre 1714 unter französischer Herrschaft stand. Für sie war demzufolge die Revolutionsgesetzgebung unmittelbar geltendes Recht.
- Wahllokal war das alte Kaufhaus in Landau, in dem am 24. Februar 1791 die wahlberechtigten Bürger den damals 71-jährige Metzgermeister Jakob Rummel zum ersten Friedensrichter wählten. Rummel darf im Hinblick auf die weitere geschichtliche Entwicklung als „erster Amtsrichter“ auf - aus heutiger Sicht - deutschem Boden und seine Wahl als Geburtstunde des Amtsgerichts Landau bezeichnet werden. Das Amtsgericht Landau ist damit das älteste Amtsgericht Deutschlands.
- Gerichtsschreiber wurde Johannes Birnbaum, der eine beeindruckende juristische Karriere durchlief. Zuletzt stand er als Präsident des Appellationsgerichts Zweibrücken an der Spitze der Justiz des damaligen Rheinkreises (1824 – 1832).
Anfang des 19. Jahrhunderts waren die Bürger Landaus von zahlreichen politischen Veränderungen und Herrschaftswechseln betroffen:
- zunächst gehörte die Festungsstadt verwaltungsmäßig zum Departement Niederrhein
- ab 1804 zum Departement Lunèville
- nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig (16 – 18. Oktober 1813) wurde die Stadt am 20. 11. 1815 von Frankreich abgetrennt und vorübergehend österreichischer Herrschaft unterstellt
- am 1. Mai 1816 wurde Landau bayrisch
Unbeschadet dieser Herrschaftswechsel blieben die Pfälzer („Rheinbayern“) im Besitz ihrer „eigenthümlichen Institutionen“: die von den Franzosen eingeführte neue Justizorganisation, das materielle Zivil- und Straf- sowie das Verfahrensrecht.
Fast gleichzeitig mit der Besitznahme der Stadt Landau durch die bayrische Krone erhielt die ehemalige Reichsstadt ein Kreisgericht. Zur selben Zeit bekam der Kanton Landau, der mit dem Bezirk des Friedensgerichts identisch war, seine noch heute geltende territoriale Gestalt, bestehend aus 27 Gemeinden, die Stadt Landau eingeschlossen.
Am 17. Mai 1854 erhielt das Friedensgericht die Bezeichnung „Landgericht“. Dies war ein erster Schritt auf dem Weg zu dem von der Verfassung des bayrischen Königreiches im Jahre 1818 vorgegebenen Ziel: Rechtseinheit für ganz Bayern. Die größere Rechtsangleichung innerhalb der bayrischen Landesteile und später für das ganze Deutsche Kaiserreich blieb in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts dem Gesetzgeber vorbehalten.
Am 1. Juli 1862 traten neue Gesetze in Kraft, die noch heute ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Verfassungslebens sind und den Tage ihrer Einführung zu einem Ruhmestag der Geschichte Bayerns machten:
- Ein Gerichtsverfassungsgesetz führte auch für das rechtsrheinische Bayern den in der Pfalz schon über ein halbes Jahrhundert geltenden Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung ein.
- Ein Gesetz über das Notariatswesen orientierte sich am pfälzischen Notariat.
- Einführung des bayrischen im Jahre 1813 von dem Rechtsgelehrten Anselm von Feuerbach entwickelten Strafrechts.
- Einführung des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuchs
Ein nächstes Ziel war die Reichseinheit im gesamten Deutschen Reich. In der Folgezeit des Sieges Preußens und seiner verbündeten deutschen Staaten über Frankreich im Krieg von 1870/71 zog das Reich die Gesetzgebungskompetenz an sich.
- Am 1. Januar 1872 trat im Königreich Bayern das Strafgesetzbuch für das deutsche Reich in Kraft
- Am 1. Oktober 1879 traten die Reichsjustizgesetze in Kraft:
das Gerichtsverfassungsgesetz
die Zivilprozessordnung
die Strafprozessordnung - Am 24. März 1897 ersetzte das Grundbuch das bisherige Hypothekenbuch
- Den vorläufigen Schlusspunkt der Reichsgesetzgebung setzte die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900.
Die Einführung des Prinzips der Gewaltenteilung fand in lokaler Hinsicht zunächst keinen Niederschlag. Das neue Friedensgericht war im Rathaus untergebracht, wo ihm ein Sitzungsraum - der„Audienzsaal“ - zur Verfügung stand. Die Größe dieses „Saals“ war jedoch von Anfang an nicht ausreichend. Aufgabenzuwachs und Zuständigkeitserweiterungen führten zu erheblichen Komplikationen, die letztlich auch durch Zuweisung weiterer Räume des Rathauses nicht behoben werden konnten. Dennoch dauerte es Jahrzehnte, bis sich eine Lösung abzeichnete. Im Jahre 1862 zog das Gericht in das eigens für die neue Zweckbestimmung umgebaute ehemalige Domizil der Gendarmerie in der Schwarzen Bärengasse (heute Martin-Luther-Straße 13). Zum ersten Mal seit Bestehen der neuen Justizorganisation waren Gericht und Verwaltung auch räumlich getrennt.
1880 wurde die Justiz im „Deutschen Tor“ untergebracht. Doch schon nach wenigen Jahren entschied man sich aufgrund von Gebäudemängeln einerseits und vermehrten Platzbedarfs durch die Zuweisung der Grundbuchämter an die Amtsgerichte andererseits für einen Neubau.
Auf Initiative des damaligen Landauer Bürgermeisters Mahla wurde seitens der Stadt ein Bauplatz am südöstlichen Festungswall außerhalb des bebauten Stadtkerns zur Errichtung eines Justizzentrums (Amts-, Landgericht und Staatsanwaltschaft) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Am 1. Februar 1898 erfolgte die Grundstücksübertragung. Nach nur 2 ¾-jähriger Bauzeit konnte das nach dem Vorbild des Münchener Justizpalastes in neobarockem Stil errichtete Gebäude am 1. April 1903 offiziell übernommen und bezogen werden.
Bedauerlicherweise wurde das Bauwerk gegen Ende des 2. Weltkriegs schwer beschädigt. Am 22. November 1944 fielen die ersten Bomben auf das Gebäude. Getroffen wurden das Zimmer des Präsidenten des Landgerichts, die Bibliothek, der Sitzungssaal des Amtsgerichts und die Geschäftsstelle für Strafsachen.
Dies hatte zur Folge, dass der Präsident des Landgerichts und die Geschäftsleitung in die Räume des Amtsgerichts Speyer übersiedeln mussten.
Am 16. März 1945 erfolgte ein weiterer Bombenangriff und der bis dahin unbeschädigte rechte Flügel des Gebäudes wurde derartig in Mitleidenschaft gezogen, dass es bis zum ersten Oktober zum „Stillstand der Rechtspflege“ kam.
Die Wiedereröffnung des Justizzentrums gestaltete sich schwierig:
- der Mangel an Baumaterial und das bürokratisch-umständliche Zuweisungsverfahren verzögerten die Wiederherstellungsarbeiten
- Kriegsverluste, Gefangenschaft, Entnazifizierung führten zu einem Personalengpass
Zrotz dieser Schwierigkeiten waren bis zum Jahresende 1945 beim Amtsgericht eine Zivil- und Strafabteilung sowie die Geschäftsstelle für Freiwillige Gerichtsbarkeit eingerichtet. Die letzten Spuren, die der Krieg hinterlassen hatte waren allerdings erst im Spätjahr 1952 beseitigt.
In den Nachkriegsjahren erwies sich die vorhandene Raumkapazität infolge ansteigenden Geschäftsanfalls und personellen Mehrbedarfs als nicht mehr ausreichend. Aus diesem Grund wurden 1958 der Ostflügel ausgebaut. Dies ermöglichte die Einrichtung zweier Sitzungssäle mit einem Beratungszimmer, die Verlegung von Büroräumen vom Keller in das Dachgeschoß. Die freigewordenen Räume wurden zur Ausdehnung einzelner Dienststellen und zu Archivzwecken verwendet.
Eine einschneidende Veränderung mit einem beträchtlichen Aufgabenzuwachs für Landau erfolgte im Jahr 1975:
- die Amtsgerichte Annweiler und Edenkoben wurden vollständig aufgelöst; ihre Aufgabenbereiche wurde dem Amtsgericht Landau zugewiesen
- das Amtsgericht Bad Bergzabern verlor seine Stellung als eigenständige Behörde; es wurde unter Beibehaltung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten dem Amtsgericht Landau als Zweigstelle zugeordnet.
Das Justizgebäude gibt heute Zeugnis des geistigen und künstlerischen Schaffens Anfang des 20. Jahrhunderts. Es beeindruckt durch seine Größe und seinen mächtigen Respekt einflößenden Baustil. Bis heute prägt es das Stadtbild Landaus entscheidend mit und dokumentiert optisch den Stellenwert, den die Väter der Revolutionsgesetzgebung der Justiz zugedacht und zugewiesen hatten.
90 Jahre nach dem 1. Spatenstich wurde auf dem Grundstück zwischen Marienring und Reiterstraße wieder gebaut. Die Raumkapazitäten im historischen Gebäude waren vollständig ausgeschöpft. Der stetig angewachsene Platzbedarf erforderte einen Neubau für die Staatsanwaltschaft. In architektonischer Hinsicht waren nicht mehr Macht, Selbständigkeit und Unabhängigkeit demonstrierende „Monumentalität“ gefragt, vielmehr sollte der neue Justizbau schon durch sein Erscheinungsbild
- die Werte unseres demokratischen Rechtsstaates,
- die soziale Funktion des Gerichts und schließlich auch
- den Respekt vor der Würde eines jeden Menschen
repräsentieren.
Mit dem 1992 fertig gestellten Erweiterungsbau ist dem Architekten in mehrfacher Hinsicht ein Meisterstück gelungen:
- die nötige räumliche Verbindung zu Amts- und Landgericht ist gewährleistet
- alt- und neu stehen in einer gelungenen Symbiose gegenüber
- neben die historischen Aussagen des 100-jährigen Gerichtsgebäudes tritt die bauliche Repräsentation der Grundprinzipien eines modernen freiheitlich demokratischen Staates: die sozialstaatlich fürsorgebezogene Komponente rückt in den Vordergrund, der Mensch in den Mittelpunkt.
Jubiläen
200 Jahre Friedensgericht / Amtsgericht Landau
1791 – 1991
Im Jahre 1991 konnte das Amtsgericht Landau auf sein 200-jähriges Bestehen zurückblicken. Als Friedensgericht war es durch die Wahl des ersten Friedensrichters am 24. Februar 1791 aus der Taufe gehoben worden.
- Mit einem Festakt in der Stadthalle Landau feierte die Justiz am 19. 4. 1991 dieses Jubiläum.
- Im Anschluss an die Feier wurde im Frank Loeb’schen Haus eine Ausstellung mit dem Thema „Landauer Justizgeschichte 1791 – 1991“ eröffnet. Bis 2. 6. 1991 hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, die historische Entwicklung des Rechtswesens in Landau nachzuvollziehen.
- Aus Anlass des Jubiläums wurde eine Festschrift unter dem Titel „200 Jahre Friedensgericht / Amtsgericht Landau 1791 –1991“ herausgegeben; einige Exemplare sind noch bei der Geschäftsleitung des Amtsgerichts erhältlich.
100 Jahre Justizgebäude
1903 –2003
Zu Begin des neuen Jahrtausends begannen die Vorbereitungsarbeiten für die Jubiläumsfeierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen des Landauer „Justizpalastes“. Das Gebäude wurde umfassend renoviert und aufwändig restauriert. Die mit hoher Kompetenz durchgeführten baulichen Maßnahmen haben zweierlei geschaffen:
- Räumlichkeiten, in denen Justiz dem Anspruch auf zügige umfassende Wahrnehmung ihrer Aufgaben gerecht werden kann sowie
- ein Ambiente, in dem sich Justiz sowohl in ihrem historischen Bild wie auch in ihrer modernen Ausprägung repräsentieren kann.
Die Festveranstaltungen, in die über die „Justizfamilie“ hinaus zahlreiche örtliche und überregionale Behörden, Institutionen, Schulen u. a. mit einer historischen Ausstellung, Videopräsentation, Lehrveranstaltungen, Rollenspielen und Kunstausstellungen eingebunden waren, zeigten nicht zuletzt aufgrund einer umfassenden fachkundigen Medienberichterstattung in der Bevölkerung große Resonanz. Hierbei ist es gelungen, über den äußeren Anlass hinaus
- Interesse für juristische Inhalte in und außerhalb der Gerichtsmauern zu wecken,
- das Bild einer unabhängigen an der Würde des Individuums orientierten Justiz
- zu vermitteln und
- den Weg für eine weiterhin vorbildliche Aufgabenerfüllung aufzuzeigen.
Die Jubiläumsfestschrift ist in der Bibliothek des Landgerichts Landau zum Preis vom 15,- € erhältlich.
125jähriges Bestehen der rheinland-pfälzischen Amtsgerichte
1879 – 2004
Am 1. Oktober 1879 wurden in dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz die neu geschaffenen Amtsgerichte eröffnet. Dies geschah auf der Grundlage des im Jahre 1877 erlassenen Gerichtsverfassungsgesetzes. Zwar bestand allerorten bereits zuvor eine Gerichtsbarkeit, die einheitliche Bezeichnung Amtsgericht tragen alle Einrichtungen jedoch erst seit dem 1. Oktober 1879. Aus Anlass des Jubiläums wurde eine Festschrift herausgegeben.
Beitrag des Amtsgerichts Landau mit Zweigstelle Bad Bergzabern zur Festschrift:
Die Wurzeln der Gerichtsbarkeit reichen in Landau und Bad Bergzabern weit über den Jubiläumsanlass - die Eröffnung der Amtsgerichte in dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz am 1. 10. 1879 - zurück: bis in die Gründerzeit der beiden Städte. Bereits im 13. Jahrhundert wurden mit der Verleihung der Stadtrechte
- in Landau im Jahre 1274 und
- in Bad Bergzabern im Jahre 1286
durch Rudolph von Habsburg Stadtgerichte gebildet.
Unter den historischen Ereignissen, die in der Folgezeit sowohl die Politik wie auch das Gerichtswesen geprägt haben, nimmt die französische Revolution im Jahre 1789 eine Sonderstellung ein. Wie keine andere epochale Veränderung hat sie die Verfassungs- und Rechtsordnung der Völker beeinflusst. Am 16. / 24. August 1790 verabschiedete die französische Nationalversammlung ein Gerichtsorganisationsgesetz, das schon alle wesentlichen Grundlagen des bis heute geltenden Gerichtsverfassungsgesetzes aus dem Jahre 1877 enthielt. Grundpfeiler des neuen Rechts waren:
- Mündlichkeit und
- Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens,
- Schutz der Recht sprechenden Gewalt vor Einflussnahme durch Legislative und Exekutive (Gewaltenteilungsprinzip nach Montesquieu),
- Abschaffung der Käuflichkeit des Richteramtes,
- Schaffung der sachlichen Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter,
- Beteiligung der Bürger an der Rechtsprechung.
Gemäß den Vorgaben des neuen Gesetzes, das für die ordentliche Gerichtsbarkeit als Eingangsgericht das Friedensgericht vorsah, fanden im Frühjahr 1791 in ganz Frankreich die ersten Wahlen der Friedensrichter „juge de paix“ durch die aktiv wahlberechtigten Bürger statt. Davon betroffen waren auch die beiden Städte Landau und Bad Bergzabern. Für sie, die seit dem Friedensschluss von Rastatt und Baden nach dem spanischen Erbfolgekrieg im Jahre 1714 unter französischer Herrschaft standen, war die Revolutionsgesetzgebung unmittelbar geltendes Recht.
- In Landau wurde am 24. Februar 1791 der damals 71-jährige Metzgermeister Jakob Rummel zum ersten Friedensrichter gewählt. Jakob Rummel darf im Hinblick auf die weitere geschichtliche Entwicklung - insbesondere die dem diesjährigen Jubiläum zugrunde liegende - als „erster Amtsrichter“ auf - aus heutiger Sicht - deutschem Boden und seine Wahl als Geburtstunde des Amtsgerichts Landau bezeichnet werden.
- Das Amtsgericht Landau ist damit das älteste Amtsgericht Deutschlands.
- In Bad Bergzabern erfolgte die Auflösung der Gerichte der Feudalzeit im Jahre 1797. Bad Bergzabern wurde Kantonshauptstadt und damit ebenfalls Sitz eines Friedensgerichts.
Die Einführung des Prinzips der Gewaltenteilung fand in lokaler Hinsicht zunächst keinen Niederschlag. Sowohl in Landau wie auch in Bad Bergzabern waren die Friedensrichter in den Gebäuden der Verwaltung untergebracht: dem „Audienzsaal“. Erst stetig ansteigender Platzbedarf und Aufgabenerweiterungen führten zur Schaffung justizeigener Gebäude und damit auch zur räumlichen Eigenständig- und Unabhängigkeit der Gerichte.
- Dies erfolgte zuerst in Landau im Jahre 1862 zunächst im Rahmen von Provisorien. Ende des 19. Jahrhunderts beschloss die bayrische Regierung, der Landau und Bad Bergzabern nach der Niederlage Napoleons unterstanden, die Errichtung eines Neubaus nach dem Vorbild des Münchener Justizpalastes. Nach nur 2 ¾-jähriger Bauzeit wurde das für damalige Verhältnisse gewaltig dimensionierte im Neubarock mit Stilelementen des Jugendstils und des Klassizismus geschaffene Werk vollendet und am 1. 4. 1903 bezogen.
- Nahezu zeit- und stilgleich wurde auch in Bad Bergzabern ein Justizgebäude (1899 - 1901) errichtet.
Beide Bauwerke wurden im 2. Weltkrieg erheblich beschädigt; die Justizangehörigen bei den Amtsgerichten Speyer und Edenkoben untergebracht. Nach kurzfristiger vollständiger Einstellung der Justizgeschäfte Ende des Krieges wurden im September 1945 die Tätigkeiten wieder aufgenommen. Die Wiederherstellungsarbeiten dauerten bis zum Jahre 1950 an.
1975 wurde das Amtsgericht Bad Bergzabern als eigenständige Behörde aufgelöst und unter Beibehaltung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten dem Amtsgericht Landau als Zweigstelle zugeordnet.
Beide Justizgebäude geben Zeugnis des geistigen und künstlerischen Schaffens Anfang des 20. Jahrhunderts. Sie beeindrucken durch ihre Größe und ihren mächtigen Respekt einflößenden Baustil. Bis heute prägen sie das jeweilige Stadtbild entscheidend mit und dokumentieren optisch den Stellenwert, den die Väter der Revolutionsgesetzgebung der Justiz zugedacht und zugewiesen hatten.
In den Jahren 2000 bis 2003 wurden beide Gerichtsgebäude in Vorbereitung auf die Jubiläumsfeierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen umfassend renoviert - der „Justizpalast“ in Landau aufwändig restauriert. Die mit hoher Kompetenz durchgeführten baulichen Maßnahmen haben zweierlei geschaffen:
- Räumlichkeiten, in denen Justiz dem Anspruch auf zügige umfassende Wahrnehmung ihrer Aufgaben gerecht werden kann sowie
- ein Ambiente, in dem sich Justiz sowohl in ihrem historischen Bild wie auch in ihrer modernen Ausprägung repräsentieren kann.
Die Festveranstaltungen, in die über die „Justizfamilie“ hinaus zahlreiche örtliche und überregionale Behörden, Institutionen, Schulen u. a. mit einer historischen Ausstellung, Videopräsentation, Lehrveranstaltungen, Rollenspielen und Kunstausstellungen eingebunden waren, zeigten nicht zuletzt aufgrund einer umfassenden fachkundigen Medienberichterstattung in der Bevölkerung große Resonanz. Hierbei ist es gelungen, über den äußeren Anlass hinaus
- Interesse für juristische Inhalte in und außerhalb der Gerichtsmauern zu wecken,
- das Bild einer unabhängigen an der Würde des Individuums orientierten Justiz zu vermitteln und
- den Weg für eine weiterhin vorbildliche Aufgabenerfüllung aufzuzeigen.