Allgemeine Hinweise

Anschrift
Hausanschrift
   Amtsgericht
   Marienring 13
   76829 Landau in der Pfalz

Postfachanschrift
   Amtsgericht
   Postfach 15 40
   76825 Landau in der Pfalz 


Sprechzeiten
Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Nachmittags nur nach Vereinbarung.
Es ist grundsätzlich zweckmäßig mit den zuständigen Mitarbeitern Termine zu vereinbaren. Wir sind dann auch außerhalb der oben genannten Sprechzeiten für Sie erreichbar.

Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.


Nachtbriefkasten
Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Alle Sendungen, die vor 24.00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0.00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages. Der Briefkasten für fristgebundene Schriftstücke befindet sich rechts vom Hauptportal. 

Zahlstelle, Bankverbindung
Wenn Sie Zahlungen an das Amtsgericht, das Landgericht oder die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz zu leisten haben, verwenden Sie bitte die Bankverbindung des Amtsgerichts Landau in der Pfalz: 
Postbank Ludwigshafen am Rhein
IBAN: DE12 5451 0067 0001 4016 72
BIC: PBNKDEFF 
Verwendungszweck: Gericht + Aktenzeichen. 
Sie können auch bar bei der Gerichtszahlstelle (Erdgeschoß Zimmer 202 oder 203) einzahlen.
Bei Zahlungen für andere Justizbehörden können Sie vorstehende Bankverbindung ebenfalls nutzen, allerdings muss dann unbedingt die entsprechende Justizbehörde in der Überweisung beim Verwendungszweck angegeben werden, da sonst eine Zuordnung nicht möglich ist.
Die Gerichtszahlstelle nimmt grundsätzlich nur Zahlungen auf Gerichtskosten, Geldbußen, Geldstrafen, Zwangs- und Ordnungsgelder und zu Hinterlegungssachen entgegen. Geben Sie bei Überweisungen immer unser Aktenzeichen an, damit eine rasche und eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlung erfolgen kann.

Die Gerichtszahlstelle ist nur während folgender Zeiten geöffnet:

Montag bis Donnerstag:             8.30 Uhr bis 12.00 und
                                                       14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:                                           8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Zahlungen in Ihren privaten Angelegenheiten, etwa Zahlungen, die Sie aufgrund eines Urteils oder Vollstreckungsbescheides an einen Dritten zu leisten haben, können Sie nicht über die Gerichtszahlstelle abwickeln. Auch können Gelder an Gerichtsvollzieher nicht weitergeleitet werden.

Wenn Sie eine Kostenrechnung oder Zahlungsaufforderung von der Landesjustizkasse Mainz erhalten haben, überweisen Sie den Rechnungsbetrag bitte auf das darin angegebene Konto zu dem genannten Kassenzeichen.

Gerichtskostenmarken werden in Rheinland-Pfalz nicht mehr verkauft. 

Menschen mit Mobilitätsbeschränkung
Der barrierefreie Eingang befindet sich im Gebäude der Staatsanwaltschaft (Eingang Reiterstraße). Rollstuhlfahrer können über einen Aufzug im Gebäude der Staatsanwaltschaft sowie einen weiteren Aufzug im Gebäude des Amts- und Landgerichts alle Stockwerke erreichen.