Bereitschaftsdienst

Zuständigkeit

Im Bezirk des Landgerichts Landau in der Pfalz, der die Bezirke der Amtsgerichte Germersheim, Kandel und Landau in der Pfalz umfasst, ist in der dienstfreien Zeit ein gemeinsamer Bereitschaftsdienst der Gerichte eingerichtet.

Zuständigkeit des Bereitschaftsdienstes

Der Bereitschaftsdienst erstreckt sich auf alle Entscheidungen der Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Landau in der Pfalz in grundrechtsrelevanten Bereichen, insbesondere nach der Strafprozessordnung, der Zivilprozessordnung, dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen, in Unterbringungssachen nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen und in Betreuungssachen, außerhalb der regulären Dienstzeiten, sofern diese Angelegenheiten keinen Aufschub dulden.

Der Bereitschaftsdienst ist auch zuständig für den Eildienst nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen vom 19.06.1990 (GVBl. 1993,1).

Für die in § 2 der Landesverordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Strafsachen und Bußgeldverfahren aufgeführten Verfahren (Haftsachen, auch nach dem Schengener Übereinkommen) im Bezirk des Landgerichts Landau in der Pfalz ist das Amtsgericht Landau in der Pfalz als zentrales Haftgericht ausschließlich zuständig.

Eine Inanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes ist nur in besonders dringenden Fällen statthaft, deren Erledigung keinen Aufschub duldet. Am Wochenende und an Feiertagen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst über die Rufnummer der Telefonzentrale (06341 - 22-0). Von Freitag 13.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr können Sie auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen. Bitte beachten Sie, dass die Nachrichten nur einmal täglich, 12.00 mittags, abgehört werden. An Werktagen und in besonderes dringenden Fällen an Wochenenden und Feiertagen ist der Bereitschaftsdienst nur über die nächstgelegene Polizeidienststelle zu erreichen:

montags bis freitags:             06.00 bis 08.00 Uhr
montags bis donnerstags:     16.00 bis 21.00 Uhr.